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BÜRGER-STIMMEN
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Sehr geehrter Herr Plöger,
in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblatts lese ich am Sonnabend, dass Sie an die Bürger appellieren, "keinen Widerspruch gegen die verschickten Bescheide einzulegen, zumindest wenn sie in einer Kommune leben, die zu zahlen bereit ist." Das würde nur zu unnötiger Bürokratie führen.
Können Sie mir rechtsverbindlich zusichern, dass diese Bürger auch noch einen Einspruch einlegen können, wenn die Kommune dann in ein paar Jahren sich entscheidet die Zahlungen doch wieder einzustellen? Lassen Sie dann unbürokratisch die Frist von einem Monat wieder aufleben oder sind die Bürger dann Mitglieder, weil sie nicht fristgemäß Einspruch eingelegt haben?
Ihr Schreiben vom 23.11.2009 ist in dieser Hinsicht sehr klar: Wir haben einen Monat Einspruchsfrist. Diese Bürokratie haben Sie in Gang gesetzt. Sie können recht unbürokratisch von einer Einzelfallprüfung absehen und die Widersprüche akzeptieren oder in einem Schreiben an alle herangezogenen Bürger den Bescheid zurückziehen. Sonst bleibt Bürgern nur der Weg des Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
Der Name des Absenders dieses Schreiben ist der INTERESSENGEMEINSCHAFT bekannt.
Er möchte gerne anonym bleiben. Wir respektieren natürlich diesen Wunsch.
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Nach dem Artikel über eine angebliche Kehrtwende des Kreises in Sachen Gewässerpflege in der Ahrensburger Zeitung vom 9.November 2009 schreibt Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner:
Es entspricht nicht den Tatsachen, von einer "Kehrtwende" des Kreises in Sachen Gewässerpflege zu sprechen. Vielmehr wird mit anderen Mitteln und mit anderer Argumentation das ursprüngliche Ziel weiter verfolgt:
Die GPV sollen nicht mehr wie von 1976 bis 2003 von den Gemeinden, sondern jetzt von Grundstückseigentümern finanziert werden! Dieses Ziel streben offenbar das Land, der Kreis, die Gemeinden, die Landwirte und der GPV Ammersbek-Hunnau gemeinschaftlich an.
Ein echtes Hindernis bei dieser Zielsetzung ist einzig und allein das geltende (Bundes-)Recht.
Denn die Sach- und Rechtslage sieht aktuell wie folgt aus:
Für die Jahre ab 2003 wurde dann mit der unwahren Behauptung, alle Grundstückseigentümer seien kraft Gesetzes Mitglieder, versucht, die Finanzierung des GPV Ammersbek-Hunnau von den Gemeinden auf die Bürger abzuwälzen. Nachdem dieser Versuch gescheitert ist, begründet der Landrat nunmehr seine zwangsweise Massen-Heranziehung der Grundstückseigentümer damit, dass man mit der Heranziehung
"erst mal feststellen (müsse), für welchen Personenkreis genau die Kommunen ggfs. die
Beiträge bezahlen sollen" (vgl. Zitat Hamburger Abendblatt vom 09.11.2009)
Wäre es dem Kreis und dem Landrat aber wirklich ernst damit, dass die Städte und Gemeinden den GPV Ammersbek-Hunnau auch weiterhin finanzieren, dann könnte er ganz einfach sein Ermessen dahingehend ausüben, dass er auf das rechtlich ohnehin mehr als zweifelhafte Heranziehungsverfahren schlicht verzichtet und die finanzielle Trägerschaft wie bisher bei den Gemeinden belässt.
Dies gilt um so mehr, als ja die Beitragsbescheide der Jahre 2003 bis 2008 an die Grundstückseigentümer gerade ausdrücklich damit begründet wurden, dass die Gemeinden nicht mehr länger zu "Zahlungen für die Bürger bereit seien" und freiwillige Zahlungen der Gemeinden vor diesem Hintergrund ausgeschlossen erscheinen.
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Wir gehören auch zu den "Widersprüchlern".
Eines vorweg: Es geht hier sicher nicht gegen Gewässerschutz, der ist unumstritten wichtig.
Es geht auch nicht um die 8,80 €, auch wenn das Wissen um 2/3 Verwaltungskosten einen doch
wurmt. Denn die machen im Kreis nahezu 2 Mio € Verwaltungsbudget aus. Und das in der heutigen Zeit.
Es geht in der Tat um Gleichbehandlung und um das Recht des Einzelnen, zu bestimmen,
wo und wann er Mitglied in irgendwelchen Institutionen ist.
Inzwischen sind im Kreis 6 (!) verschiedene Varianten bekannt, wie Bürger zum gleichen
Zeitpunkt durch die Gewässerpflegeverbände behandelt wurden. Das geht vom Beitragsbescheid über Aufhebung desselben,
weiterhin über Heranziehungsbescheide bis hin zu gar keinem Bescheid.
Das ist in dieser Form Unsinn und und erklärt auch den Vertrauensverlust der Bürger in die öffentliche
Verwaltung und Politik.
Allein die recht arrogante Reaktion des Landrats Plöger zeigt dies nochmals in
aller Deutlichkeit ("Ist ja gut. Nehme ich zur Kenntnis. Kommt nix bei raus.").
Es gibt, wie wir in vielen Gesprächen erfahren haben, doch etliche Bürger, die sich dagegen wehren
wollen.
Wie gesagt, es geht um mehr als nur 8,80 €.......................................
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Krabbe
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Erst die Unterschrift des Landrates Plöger bzw. seines Bevollmächtigten hat die Satzungen der GPV in Kraft gesetzt. In Schleswig-Holstein gibt es andere Landräte, die genau eine solche Unterschrift verweigert haben. Dort zahlen die Städte und Gemeinden.
Die Gewässerpflegeverbände sind eigentlich Interessenvertreter der Bauernverbände. Es gibt genügend Fachliteratur über die Verbände und der angepriesene Naturschutz ist nur vordergründig aufgeblasen. In Wirklichkeit sollen die Verbände die Entwässerungen der Bauern bezahlen. Da wird so mancher Bach regelrecht hingerichtet. Ausführliche Literatur ist beim NABU erhältlich.
Es wird oft die europäische Wasserrichtlinie zitiert. Eine glatte Lüge - aus diesem EU-Gesetz kann man keinesfalls eine Zwangsmitgliedschaft herleiten. Diese EU-Richtlinie ist nicht so schlecht. Sie wurde aber von dem damaligen Umweltminister Müller sträflich falsch ausgelegt. Das war die Zeit der SPD/Grünen-Koalition. Herr Müller gehört den Grünen an. Literatur ist im Umweltministerium über dieses Thema reichlich vorhanden.
Sie haben den CDU Landtagsabgeordneten Wiegard richtig zitiert. Was sagen eigentlich die anderen Landtagskandidaten zu diesem Thema. Ich empfehle eine öffentliche Befragung. Ist das eigentlich durch das Grundgesetz gedeckt, dass in den verschiedenen Landkreisen auch verschiedene Auslegungen eines EU-Gesetzes gelten?
Müssen wir uns vielleicht auch noch auf Wegezölle einrichten, die Herr Plöger eintreibt?
Leider ist das Interesse der betroffenen Bevölkerung gleich Null oder minimal. Ich hoffe aber, dass die Forderungen der GPV noch viel unverschämter werden, damit die Eingeschlafenen endlich aufwachen.
Grund zum wach werden gibt es ja demnächst, wenn die Regenwasser-Hausanschlüsse mit Zertifikat kontrolliert werden müssen. Kosten ca. 400 Euro pro Anschluss oder über 1000 Euro, wenn die Entfernung etwas größer wird.
Ich warte schon darauf, wenn der erste GPV eine neue Klärstufe für das Regenwasser bauen will. Die kostet dann mehrere Millionen und wird auf die Zwangsmitglieder umgelegt. Dann kommen da endlich richtige Beträge von mehreren Tausend Éuro pro Grundstück zusammen und dann werden wir einmal weiter sehen, wie sich die Bevölkerung verhält.
Vor der Wahl sollte man noch ein Infostand in die Rathausstraße mit einer Unterschriftenliste gegen die GPV organisieren. Ich mache mit. Jetzt ist Landtagswahl und jetzt muss etwas passieren. Ihre Aktion gefällt mir sehr gut. Offenes Wort: ich habe nicht mehr an eine so gute Aktion geglaubt.
Reinhold Bilz
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GPV´s sind grundsätzlich wichtig, um Vorfluter etc. zu unterhalten. Leider steht den GPV selbst viel zu wenig Geld für ihre Aufgaben zur Verfügung.
Anstatt aber alle Grundeigentümer, deren Grundflächen irgendwann einmal oder direkt in einen Vorfluter entwässern, z.B. über kooperative Mitgliedschaften der Gemeinden an den GPV indirekt bei der Zahlung von Abwasser- oder Niederschlagswassergebühren (bei praktiziertem Abwassergebührensplitting) die Gebührenschuld tilgen zu lassen, wird durch einen bürokratischen Kraftakt in Stormarn nun offensichtlich jeder einzelne Grundeigentümer erfasst und zur Zahlung aufgefordert. Ich kann mir das Unverständnis über die Bescheide mit der Kostenaufschlüsselung des Verwaltungsaufwandes angesichts der eigentlich abgeforderten Jahresbeiträge nur zu gut vorstellen.
Aus dem Grund bin ich denn auch froh, im Kreis Segeberg bisher von solchem Unsinn verschont zu sein.
Dringend sei angeraten - gebt das Geld nicht den Kommunen, dort werden andere zugegeben auch wichtige Löcher gestopft, aber unsere Vorfluten würden es uns nicht danken.
T.Maaß
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Wieder einmal haben die Bürokraten zugeschlagen, die Arroganz dieser Personen ist unbeschreiblich. Warum kann man nicht einfach das Gesetz aus dem Jahr 2003 wieder dahingegen ändern, dass die Kosten i.H.v. 2,00 Euro über die Grundsteuer von den Grundstückseigentümern mit eingezogen und dann von den Kommunen in einer Summe an die Gewässerpflegeverbände ausgezahlt wird. Es würden keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen, aber anscheinend wollen genau das die Bürokraten.
Die Äußerung vom Verbandsvorsteher Wriggers: "Vielleicht haben die Leute im Hamburger Umland nicht so eine starke Beziehung zum Gewässerschutz wie die im Norden des Kreises" ist eine Frechheit und Beleidigung der Bürger. Diese Bürger haben aber keine Beziehung mehr zu den arroganten Bürokraten und Politikern, welche mit fremden Geld (das der Bürger) nicht umgehen können. Allein der Verwaltungsaufwand mit allen Kosten und Gebühren (Porto usw.) würde für die Gewässerpflege für mehrere Jahre ausreichen, wenn keine Bürokraten dazwischen sitzen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Rühmeier
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