Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Weiterer Fehler im BESCHEID?

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(Kreis Stormarn) Jeder Fall sollte eigentlich eine Einzelfallentscheidung sein. Doch warum steht offenbar auf allen tausenden Heranziehungsbescheiden zur Zwangs-Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband (GPV) Ammersbek-Hunnau das gleiche Aktenzeichen?

Bereits kurz nach dem Verschicken der Herziehungsbescheide meldete sich ein Mann aus Ahrensburg bei der INTERESSENGEMEINSCHAFT. Er berichtete, dass das Aktenzeichen auf seinem Heranziehungsbescheid identisch mit dem Aktenzeichen seines Nachbarn sei.

Wir wollten dies zunächst nicht glauben. Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat mittlerweile aber Informationen von Bürgern aus dem ganzen Kreis Stormarn erhalten. Egal, ob Ammersbek, Ahrensburg, Großhansdorf oder Bargteheide, überall steht auf den Bescheiden das Aktenzeichen:

62/401-657-01-10/22


Ist dem Landrat nach den fehlerhaften Grundstücksgrößen in tausenden Heranziehungsbescheiden zur Zwangs-Mitgliedschaft im GPV noch ein weiterer Fehler passiert?

Ein Verwaltungs-Experte hält das gleiche Aktenzeichen in tausenden Bescheiden zumindest für äußerst unglücklich: "Allein über das Aktenzeichen ist so eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen im Bescheid angesprochenen Personen nicht möglich. Man hätte dann auch auf das Aktenzeichen verzichten können."

Welche Auswirkungen das offenbar in allen Herziehungsbescheiden zur Zwangs-Mitgliedschaft identische Aktenzeichen in rechtlicher Hinsicht hat, ist noch unklar.







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