Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Die Genehmigung vom Innenminister

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Die INTERESSENGEMEINSCHAFT unterstützt Landrat Plöger bei seinem neuen Vorhaben, den Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau (weiterhin) aus Gemeinden/Städten bestehen zu lassen.

Die Ahrensburger Zeitung zitiert am 12.Dezember 2009 den Landrat mit seiner neuen Erkenntnis zur Zwangs-Mitgliedschaft zigtausender Stormarner und dem teuren Verwaltungsaufwand so:
"
Ich wünsche mir, dass das, was Sie als Unsinn empfinden wie ich auch, ein Ende hat." Das Ziel könnte die Aufhebung der von vielen Bürgern kritisierten Heranziehung zur Zwangsmitgliedschaft sein, so Plöger. "Der Gesetzgeber muss sagen: Die Gemeinden sind wieder Mitglied. Punkt."

Der Landrat kann diesen von ihm gewünschten Zustand ganz einfach erreichen. Er muss nur die Heranziehungsbescheide zur Zwangs-Mitgliedschaft aufheben!

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT zeigt die Dokumente, die belegen, dass im Vorfeld der Verbandsgründungen:

1. der damalige Landrat Dr. Haarmann beabsichtigte, den Verband nur bestehend aus Gemeinden zu gründen und er

2. hierfür auch die ausdrückliche Zustimmung des Innenministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat und

3. das Gründungsprotokoll -sobald es aufgefunden wird- wird folglich belegen, dass auch entsprechend verfahren wurde. Nicht zuletzt hat ja auch der Landrat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Kreistag am 02.11.2009 unter TOP 13 ausdrücklich bestätigt, dass "alle Städte und Gemeinden Mitglied in den jeweiligen Verbänden sind".

Das Schreiben des damaligen Landrates vom Kreis Stormarn, Dr.Haarmann, an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein: (zum Vergrößern einfach auf das Schreiben klicken)

So heißt es wörtlich im damaligen Schreiben des Landrates vom 06.August 1965 (Az.: 60/651-00/5- Nie/Tg-) an das Innenministerium:

"Die Bemühungen des Kreises zur Bildung des Unterhaltungsverbandes Heilsau sind bekanntlich gescheitert, weil sich die Beteiligten des Gebietes aus verschiedenen Gründen gegen die Hinzuziehung aussprachen. Weil zu befürchten ist, dass weitere Versuche scheitern würden,
habe ich die Absicht, die einzelnen Gemeinden innerhalb eines Wassereinzugsgebietes -ohne Anhörung der einzelnen Grundstückseigentümer- zu einem Unterhaltungsverband zusammen zu schließen. Auf § 154 Wasserverbandsordnung, wonach unabhängig vom Eigentum auch Gemeinden als Mitglieder zu einem Verband erfasst werden können, beziehe ich mich. Ich beabsichtige, in diesem Sinne zu verfahren und bitte um Mitteilung, ob hiergegen Bedenken bestehen würden."

Die Genehmigung vom Innenminister Schleswig-Holsteins: (zum Vergrößern einfach auf das Schreiben klicken!)


In dem Schreiben des Innenministers vom 23.November 1965 (Az.: I 33 a - 1315 -) steht ganz deutlich:
" Ich stimme daher nach § 154 Buchst. b) der Ersten Verordnung über die Wasser- und Bodenverbände der Vereinigung der Gemeinden zu einem Unterhaltungsverband zu."

Aufzuheben sind daher jetzt nur noch im Kreis Stormarn:

1. Der politische Wille, die Kostenträgerschaft des GPV von den Gemeinden auf zigtausende Bürger als Einzelmitglieder abzuwälzen

2. die Heranziehungsbescheide.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT wünscht Herrn Plöger hierzu bei seinem Gespräch am kommenden Freitag in Kiel ein gutes Gelingen!

HIER beide Schreiben zum Ausdrucken für den Landrat:

1. Die Anfrage an den Innenminister

2. Die Genehmigung des Innenministers von Schleswig-Holstein


LESEN SIE DEMNÄCHST AUCH:

Wer wirklich hinter den teuren Zwangs-Mitgliedschaften steckt:
Der Brief aus dem Ministerium, der eigentlich geheim bleiben sollte!

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