Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Der Landrat

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"Das Märchen" mit der Mitgliedschaft kraft Gesetz im Gewässerpflegeverband...

Die Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband wird geregelt im Wasserverbandsgesetz. Der Landrat als Aufsichtsbehörde der Gewässerpflegeverbände sollte dieses Gesetz eigentlich kennen. Dort heißt es:

Der § 22 stammt aus dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)


Entsprechend entschied 2003 auch das Bundesverwaltungsgericht:

Hier das komplette Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zum Nachlesen

Trotz der klaren Rechtslage verschickte der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau im Dezember 2005 Beitragsbescheide für die Jahre 2003-2005 an tausende Bürger im Kreis Stormarn.

Der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau behauptete dazu 2005 in einem extra Schreiben an die Bürger:

Der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau erzählt tatsächlich den Bürgern:
"Mitglieder des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau sind kraft Gesetz alle Eigentümer, deren Grundstücke im Verbandsgebiet liegen..."
( Hier das komplette Schreiben vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau zur Ansicht)

TROTZ: eindeutiger Gesetzeslage! TROTZ: eindeutigem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2003!

Das Schlimme:
Ein Bürgermeister übernahm den Inhalt aus dem Schreiben vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau offenbar ungeprüft und gab zur Information seiner Gemeinde sogar eine Pressemitteilung heraus, die noch bis heute im Internet abrufbar ist.

Auszug aus der Pressemitteilung vom Verwaltungschef der Gemeinde:

So eine Aussage, obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2003 ganz klar entschieden hatte, dass es eine Mitgliedschaft kraft Gesetz eben nicht gibt - vermutlich wurde der Bürgermeister selber falsch informiert. Genau wie viele Politiker.

Viele Bürger vertrauten natürlich diesem Bürgermeister oder auch ihren Politikern. Kaum jemand konnte auch ahnen, dass diese falsch informiert worden waren.

Unergründlich ist allerdings, warum der
Landrat als Aufsichtsbehörde es duldete, dass der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau tausenden Bürgern Beitragsbescheide für die Jahre 2003 bis 2008 (!) schicken konnte, die offenbar weder einer Mitgliedschaft zugestimmt hatten, noch zur Mitgliedschaft hergezogen worden waren. Zumindest der Landrat, sollte doch die klare und eindeutige Gesetzeslage kennen!

Ausrisse der rechtswidrigen Beitragsbescheide vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau:

Entsprechend der Gesetzeslage gab das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig dann im Sommer 2008 auch einen sogenannten "richterlichen Hinweis".
Dadurch war klar:
Die Beitragsbescheide des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau waren rechtswidrig! Denn kaum ein Bürger war Mitglied!

DENNOCH verschickte der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau - laut Ahrensburger Zeitung - im November 2008 (!) erneut 8819 Beitragsbescheide - wieder an viele Nicht-Mitglieder!

Landrat Klaus Plöger schritt wieder nicht ein!

Der Gewässerpflegeverband Grootbek verschickte dann sogar noch im Sommer 2009 (!) Beitragsbescheide an Bürger, die weder als Mitglied beigetreten sind, noch herangezogen wurden.

Der Beitragsbescheid 2009 ist mit 13.07.2007 datiert:

Landrat Klaus Plöger schritt auch dort nicht ein!

Im August 2009 änderte sich die Meinung des Landrates.
15.000 Bürger sollten nun auf einmal doch nicht Mitglied im Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau sein. Diese hatten allerdings überwiegend jahrelang Beitragsbescheide erhalten und oft auch bezahlt - sie hatten halt einfach geglaubt, was ihnen erzählt wurde.

Landrat Klaus Plöger will diese Bürger jetzt als Zwangsmitglieder zum Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau heranziehen. Das Anhörungsverfahren läuft noch bis zum 2.Oktober 2009.

Welche
GEFAHREN durch eine Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband drohen, mehr unter FRAGEN & ANTWORTEN


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